[Sozialfondskommission] Nachtrag zur SFK-Sitzung vom 05.06.19

Christin Selicke semtix.sozial at astaup.de
Mi Jun 26 12:47:22 CEST 2019


Hallo Sven,

nach unserer SemTixO haben BAföG-Empfänger grundsätzlich „zuviel“ Einkommen für eine Förderung, da der Fonds ansonsten in seiner bestehenden Form sofort gesprengt werden würde. Die Bedarfssätze z.B. sind nur ein Teilbetrag des BAföGs, daher sind BAföG-Empfänger per Ordnung quasi ausgeschlossen.
In seiner besonderen Situation musste er bis Februar davon ausgehen, genügend Einkommen zu haben und erst durch die Entscheidung des BAföG-Amtes (5 Monate nach Antragstellung!) wurde für ihn ersichtlich, dass er eben KEIN Einkommen haben würde. 
Daher bin ich (und Manuel) der Meinung, das es eben nicht sein eigenes Verschulden war, die Frist zu versäumen.

Karo? Was sagst du dazu?


Mit freundlichen Grüßen
--
i.A. Christin Selicke
AStA Uni Potsdam 
Semesterticketsachbearbeitung Sozialfonds
Hermann-Elflein-Straße 10 
14467 Potsdam 

Telefon: 0331 647 10 11 Fax: 0911-30844-80047 
persönliche Sprechzeit: Mi 10-12 Uhr


> Am 25.06.2019 um 18:34 schrieb Sven Götzmann <sgoetzmann at astaup.de>:
> 
> Hallo zusammen,
> 
> Ich denke schon, dass er es verschuldet hat, denn er hätte einen Antrag stellen können, selbst wenn er Bafög bekommt.
> 
> Gruß Sven
> 
> 
> Am 25.06.2019 um 16:38 schrieb Manuel Schrape:
>> Hallo Karo, hallo Sven,
>> 
>> als Nachtrag zur SFK-Sitzung vom 05.06.19 möchte ich um eine Entscheidung bitten:
>> 
>> ein Antragsteller (SoSe2018-Antrag wurde bewilligt) wollte im Februar 2018 einen Antrag für das WiSe 17/18 stellen (Frist Antragstellung 15.06.2017 bis 31.07.2017). Jana hat den Antrag abgelehnt, ohne ihn der Kommission vorzulegen, da der Onlineantrag wegen abgelaufener Frist gar nicht mehr möglich war (Verfahrensweise gemäß SemTixO §7).
>> 
>> Sein Hintergrund: Bis einschließlich SoSe17 hat er in Greifswald studiert und BAföG bekommen und die Zusage vom Studentenwerk Greifswald nach dem Wechsel nach Potsdam weiterhin BAföG-berechtigt zu sein. Zum WiSe17/18 studierte er in Potsdam. Am 14.10.17 stellte er einen BAföG-Antrag in Potsdam. Dieser wurde am 16.02.18 abgelehnt, mit der Begründung: Zweitstudium.
>> 
>> Als Erstsemester in Potsdam zum WiSe17/18 hätte er bis zum 31.10.17 einen Antrag (Sozialfonds) bei uns stellen können. Bis zur Ablehnung im Februar ging er jedoch davon aus BAföG-berechtigt zu sein und genug Geld zu haben. Da dies nicht der Fall war, wollte er den Antrag bei uns stellen.
>> Gegen Janas Ablehnung ist er in Widerspruch gegangen. Dieser wurde bis heute nicht bearbeitet.
>> 
>> SemTixO § 7 Fristen
>> Anspruch auf Berücksichtigung haben nur fristgerecht eingereichte Anträge. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können durch die Sachbearbeiterin abgelehnt werden, sofern die Frist durch das Verschulden der Antragsteller/in oder einer von ihr Bevollmächtigten versäumt wurde.
>> 
>> Manuels und meiner Meinung nach ist die Antragsfrist nicht durch sein Verschulden verstrichen. Aufgrund dessen schlagen wir vor ihn nachträglich den Antrag für das WiSe 17/18 stellen zu lassen.
>> 
>> Wir bitten um kurze Mitteilung wie ihr darüber denkt.
>> 
>> Mit freundlichen Grüßen
>> -- 
>> i.A. Christin Selicke
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