[GermanistInnen-Rundbrief] Wöchentliche Rundmail - Diskussionshilfe zu Anwesenheitslisten

Rundbrief des FSR Germanistik für Germanistikstudierende zu Organisation und Kultur fachschaft-germanistik at lists.astaup.de
So Nov 1 19:42:17 CET 2015


Liebe Kommiliton_innen,

in dieser Woche möchte ich euch aus gegebenem Anlass eine Information des 
AStA UP zur Thematik "Anwesenheit" weiterleiten und hoffe, dass diese euch 
bei Bedarf weiterhilft.
--------------------------------------------------
DISKUSSIONSHILFEN ZU ANWESENHEITSLISTEN

Am 15.07.2015 hat der Senat der Uni Potsdam beschlossen, dass „nur in 
begründeten Ausnahmefällen in Studien- und Prüfungsordnungen eine 
Präsenzpflicht als Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten 
vorgesehen werden kann“. Damit wird der Beschluss vom 09.07.2009 bestärkt, 
der die Lehrenden dazu auffordert und sich dafür einsetzt, dass bis zum WS 
09/10 Anwesenheitslisten abgeschafft werden sollen und „die alleinige eine 
Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht Bestandteil des 
Leistungserfassungsprozesses ist“.

Wann ist eine Anwesenheitsliste und Präsenzpflicht vorgesehen?

Der Senat hat einige Lehrformen bestimmt, in denen eine Präsenzpflicht immer 
noch zulässig ist.
- Sprachkurse
- Praktika
- Praktische Übungen (z.B. Laborübungen, Computerübungen, Sportübungen, 
musikpraktische Kurse, Tafelübungen)
- Exkursionen
- Lehrforschungsprojekte oder forschungsorientierte Seminare (Seminare 
sollen in der Regel nicht mehr als 25 Studierenden umfassen; aktive 
Beteiligung der Studierenden und Einübung von wissenschaftlichen Methoden)
- Veranstaltungen, bei denen Dritte einbezogen werden (z.B. Schüler oder 
sonstige Dritte)
Auch in diesen Fällen muss die Präsenzpflicht allerdings in der jeweiligen 
Studienordnung festgeschrieben sein und kann durch ein adäquates Mittel 
(z.B. Anwesenheitslisten) überprüft werden.

Was bedeutet das für uns als Studierende worauf können wir uns berufen?

In allen sonstigen Fällen ist es nicht erlaubt, dass eine Präsenzpflicht als 
Grundlage zur Vergabe von Leistungspunkten, zur Zulassung zu einer 
Modulprüfung oder zur Benotung dient.
Eine Anwesenheitsliste muss also folgenlos bleiben und dient als Grundlage 
für genau gar nichts. Das gilt auch dann, wenn in der Studienordnung eine 
„aktive Beteiligung am Seminar“ vorgeschrieben ist. Die Anwesenheitsliste 
ist kein adäquates Mittel, um eine aktive Beteiligung zu überprüfen, da die 
Präsenz kein Garant für die Beteiligung ist.

Was kann getan werden, wenn Dozierende Anwesenheitslisten führen?

Auf jeden Fall muss zuerst geprüft werden, ob in der jeweiligen 
Studienordnung für das Modul eine Präsenzpflicht vorgesehen ist. In den 
meisten Fällen ist sie das nicht und damit schon ausreichende Information. 
Sprecht die Dozierenden darauf an und weißt am besten in der 
Vorlesung/Seminar/etc. darauf hin, dass dieser Liste die Rechtsgrundlage 
fehlt und sich niemand eintragen braucht. Viele Dozierende werden 
wahrscheinlich trotzdem die Liste weiterführen, um den Anschein einer 
Präsenzpflicht aufrecht zu erhalten (=Drohkulisse). Auf dieser braucht ihr 
euch aber nicht eintragen.
Kritisch wird es gegen Ende des Semesters, wenn Dozierende aufgrund zu 
vieler Fehlzeiten
Studierende nicht zur Prüfung zulassen wollen oder die Leistungspunkte 
verweigern. Wendet euch in
diesem Fall an euren FSR oder AStA.

Bei Rückfragen, gerne eine E-Mail an
campuspolitik at astaup.de
--------------------------------------------------
Ich wünsche euch allen eine erfolgreiche und interessante neue Woche!

Liee Grüße,
Elisabeth
______________________________
Elisabeth Hoffmann
Fachschaftsrat Germanistik, Universität Potsdam
Verwaltung des Germanistik-Verteilers
-----
Universität Potsdam
Fachschaftsrat Germanistik
Am Neuen Palais 10
Haus 5, Raum 0.06
14469 Potsdam
Tel.: 0331/977-4213
E-Mail: fsr-germanistik at uni-potsdam.de



Mehr Informationen über die Mailingliste Fachschaft-Germanistik