[GermanistInnen-Rundbrief] Wöchentliche Rundmail - Diskussionshilfe zu Anwesenheitslisten
Rundbrief des FSR Germanistik für Germanistikstudierende zu Organisation und Kultur
fachschaft-germanistik at lists.astaup.de
So Nov 1 19:42:17 CET 2015
Liebe Kommiliton_innen,
in dieser Woche möchte ich euch aus gegebenem Anlass eine Information des
AStA UP zur Thematik "Anwesenheit" weiterleiten und hoffe, dass diese euch
bei Bedarf weiterhilft.
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DISKUSSIONSHILFEN ZU ANWESENHEITSLISTEN
Am 15.07.2015 hat der Senat der Uni Potsdam beschlossen, dass „nur in
begründeten Ausnahmefällen in Studien- und Prüfungsordnungen eine
Präsenzpflicht als Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
vorgesehen werden kann“. Damit wird der Beschluss vom 09.07.2009 bestärkt,
der die Lehrenden dazu auffordert und sich dafür einsetzt, dass bis zum WS
09/10 Anwesenheitslisten abgeschafft werden sollen und „die alleinige eine
Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht Bestandteil des
Leistungserfassungsprozesses ist“.
Wann ist eine Anwesenheitsliste und Präsenzpflicht vorgesehen?
Der Senat hat einige Lehrformen bestimmt, in denen eine Präsenzpflicht immer
noch zulässig ist.
- Sprachkurse
- Praktika
- Praktische Übungen (z.B. Laborübungen, Computerübungen, Sportübungen,
musikpraktische Kurse, Tafelübungen)
- Exkursionen
- Lehrforschungsprojekte oder forschungsorientierte Seminare (Seminare
sollen in der Regel nicht mehr als 25 Studierenden umfassen; aktive
Beteiligung der Studierenden und Einübung von wissenschaftlichen Methoden)
- Veranstaltungen, bei denen Dritte einbezogen werden (z.B. Schüler oder
sonstige Dritte)
Auch in diesen Fällen muss die Präsenzpflicht allerdings in der jeweiligen
Studienordnung festgeschrieben sein und kann durch ein adäquates Mittel
(z.B. Anwesenheitslisten) überprüft werden.
Was bedeutet das für uns als Studierende worauf können wir uns berufen?
In allen sonstigen Fällen ist es nicht erlaubt, dass eine Präsenzpflicht als
Grundlage zur Vergabe von Leistungspunkten, zur Zulassung zu einer
Modulprüfung oder zur Benotung dient.
Eine Anwesenheitsliste muss also folgenlos bleiben und dient als Grundlage
für genau gar nichts. Das gilt auch dann, wenn in der Studienordnung eine
„aktive Beteiligung am Seminar“ vorgeschrieben ist. Die Anwesenheitsliste
ist kein adäquates Mittel, um eine aktive Beteiligung zu überprüfen, da die
Präsenz kein Garant für die Beteiligung ist.
Was kann getan werden, wenn Dozierende Anwesenheitslisten führen?
Auf jeden Fall muss zuerst geprüft werden, ob in der jeweiligen
Studienordnung für das Modul eine Präsenzpflicht vorgesehen ist. In den
meisten Fällen ist sie das nicht und damit schon ausreichende Information.
Sprecht die Dozierenden darauf an und weißt am besten in der
Vorlesung/Seminar/etc. darauf hin, dass dieser Liste die Rechtsgrundlage
fehlt und sich niemand eintragen braucht. Viele Dozierende werden
wahrscheinlich trotzdem die Liste weiterführen, um den Anschein einer
Präsenzpflicht aufrecht zu erhalten (=Drohkulisse). Auf dieser braucht ihr
euch aber nicht eintragen.
Kritisch wird es gegen Ende des Semesters, wenn Dozierende aufgrund zu
vieler Fehlzeiten
Studierende nicht zur Prüfung zulassen wollen oder die Leistungspunkte
verweigern. Wendet euch in
diesem Fall an euren FSR oder AStA.
Bei Rückfragen, gerne eine E-Mail an
campuspolitik at astaup.de
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Ich wünsche euch allen eine erfolgreiche und interessante neue Woche!
Liee Grüße,
Elisabeth
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Elisabeth Hoffmann
Fachschaftsrat Germanistik, Universität Potsdam
Verwaltung des Germanistik-Verteilers
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